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CATHERINE O.

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1919:    Geburt in Bettemburg (L)

1941:    wird wegen einer Geschlechtskrankheit in „Schutzhaft“  genommen und zur Untersuchung in ein Krankenhaus 
eingeliefert

03.1941:    erneute „Schutzhaft“ mit Verwahrung im Gefängnis von Trier (D), Gründe: Prostitution, Gefahr für die „Volksgesund-
heit” und fehlender fester Wohnsitz.

04.1942:    Deportation ins Frauen-KZ Ravensbrück (D)

11.1943:    Abschiebung nach Düdelingen (L) zu ihren Eltern 
Karteikarte von Catherine O., angelegt von der Gestapo.
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Kurz nach der Besetzung Luxemburgs beginnen die Nazis den Kampf gegen die Prostitution und die Verfolgung von Frauen, die sich prostituieren oder in den Verdacht der Prostitution geraten. Frauen werden verhaftet, im Krankenhaus werden sie zwangsweise auf Geschlechtskrankheiten untersucht.
Auch Catherine O. wird im November 1941 in „Schutzhaft“ genommen und in ein Krankenhaus eingewiesen. Nach einer kurzen Haftunterbrechung wird sie wegen „Prostitution“ und weiterer „Vergehen“ im März 1942 erneut verhaftet und in Trier eingesperrt. Einen Monat später wird sie ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Dort wird sie als politische Gefangene und nicht, wie in solchen Fällen üblich, als „asozial“ registriert. Ihre Eltern beantragen daraufhin ihre Entlassung, welche jedoch wegen „schlechter Führung“ abgelehnt wird. 
Erst im November 1943 wird sie auf Bewährung auf freien Fuß gesetzt. Zurück bei ihren Eltern in Düdelingen muss sie sich zweimal wöchentlich bei der Kriminalpolizei melden und darf die Ortschaft nicht ohne Erlaubnis verlassen. Bis zum Ende der Naziherrschaft bleibt sie unter Beobachtung der Kriminalpolizei. 
Innenansicht des „Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück”. Weibliche KZ-Häftlinge müssen unter Bewachung ihrer Aufseherinnen vor dem Kommandantur- und Verwaltungsgebäude Zwangsarbeit leisten, Ravensbrück 1940. 

Und da kam schon am zweiten Tag die Stubenälteste und hat uns gesagt: „Sie können es aber noch besser haben als hier. Da gibt es ein Lager, da kommen Sie hin, wenn Sie wollen. Sie brauchen da nicht zu arbeiten, bekommen schöne Kleider. Sie bekommen gut zu essen. Und da bleiben Sie dann vielleicht sechs Monate. Und nachher kommen Sie wieder zurück. Oder Sie kommen frei.“ Wir haben zuerst gar nicht verstanden, was die damit wollte. Nachher haben wir erfahren, das war für […] das Bordell. […] Hat sich aber keine gemeldet.

Germaine Paulus-Schaack, Zeitzeugeninterview, 2007.

In Konzentrationslagern werden Prostituierte als „asozial“ klassifiziert und mit einem „schwarzen Winkel“ markiert. Catherine O. entging durch Zufall dieser Markierung und bekam einen „roten Winkel“ für „politische Häftlinge“.
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