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MATHIAS BERMES

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1913:    Geburt in Vianden (L)

04.1936:    Festnahme durch die Gestapo in Trier (D)

12.1936:    Verurteilung zu 15 Jahren Haft
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06.1943:    Deportation ins KZ Buchenwald, Einstufung als „Berufsverbrecher“
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04.1945:    Befreiung durch die Amerikaner

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Die Angeklagten sind der Vorbereitung hochverräterischen Unternehmens schuldig, [...] Es werden verurteilt: Bermes zu 15 – fünfzehn – Jahren Zuchthaus.

Urteil gegen Mathias Bermes, Trier 21.12.1936. [Abschrift, Hamm 12.1936].

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Häftlingskartei von Mathias Bermes aus dem Zuchthaus Siegburg. Auf der Karte wird u.a. notiert, dass er aufgrund der Schwere seines Vergehens „Vorbereitung zum Hochverrat“ nach dem Verbüßen seiner Strafe nicht in Freiheit entlassen werden darf, Siegburg, 1.1.1937.
Mathias Bermes ist Mitglied einer antifaschistischen Organisation und wird wegen des Verdachts auf „Hochverrat“ verhaftet und 1936 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Trier und im Zuchthaus Siegburg absitzt. In Siegburg wird er sehr schlecht behandelt, kommt in verschärften Arrest weil er sich weigert, in einer Munitionsfabrik zu arbeiten. Bermes darf nach dem Verbüßen seiner Strafe nicht entlassen werden. Im Juni 1943 wird er von der Kölner Kriminalpolizei ins Konzentrationslager Buchenwald deportiert und dort als „Berufsverbrecher“ kategorisiert. Bermes wird mit dem „grünen Winkel“ für „Berufsverbrecher“ markiert und nicht, wie bei politischen „Verbrechen“ vorgesehen, mit dem „roten Winkel“. Er muss unter anderem in der Strumpfstopferei und in der Krankenstation Zwangsarbeit leisten. Wegen einer diagnostizierten Nervenschwäche und Schwachsichtigkeit darf er keine „schweren Arbeiten“ machen. Am 11. April 1945 wird Mathias durch amerikanische Truppen befreit. 
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Severe arrest because I refused work in a munition factory with-drawing food all at Siegburg.

Urteil gegen Mathias Bermes, Trier 21.12.1936. [Abschrift, Hamm 12.1936].

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Häftlingskarteikarte von Mathias Bermes. 
Mathias Bermes wird trotz „politischer“ Vergehen als „Berufsverbrecher“ klassifizert. „Lagerstufe III“ war gleichbedeutend mit besonders schweren Haftbedingungen, Weimar, 18.6.1943.

Bei den zur Untersuchung vorgeführten Berufsverbrecher und Sicherungsverwahrte – Häftlingen ergab sich folgender Befund: Nur für leichte Arbeit geeignet sind: [...] Bermes, M. [...] Schwachsichtig, Nervenschwäche.

Bericht des Lagerarztes des KZ Buchenwald, 19.8.1943.

In Konzentrationslagern werden Straftäter als „Berufsverbrecher“ klassifiziert und mit einem „grünen Winkel“ markiert. Obwohl Bermes eigentlich wegen eines politisch motivierten Verbrechens den „roten Winkel“ tragen sollte, wird er mit dem „grünen Winkel“ markiert. 
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